![]() |
|
|
Kreisschützenfest · Schießordnung
Schießordnung für das Vogelschießen der Jungschützenkönige und der Schützenkönige des Kreisschützenbundes Brilon e.V. anlässlich des Kreisschützenfestes Standaufsicht Der amtierende Kreisschießmeister und die Schießaufsicht des ausrichtenden Vereins sind für den ordnungsgemäßen Ablauf des Schießens verantwortlich. Gewehre und Munition Der Ausrichter stellt die für den Vogelschießstand zugelassenen Gewehre und die entspechende Munition, damit unter gleichen Voraussetzungen geschossen wird. Anschlagart Stehend aufgelegt in den vorgeschriebenen Gewehrhalterungen. Schießberechtigung Zum Schießen sind nur die amtierenden Jungschützenkönige oder Schützenkönige, (keine Vizekönige oder Stellvertreter), berechtigt, wobei das Mindestalter der Jungschützenkönige 16 Jahre und das Höchstalter 23 Jahre beträgt. Schusszahl Ein Schuss auf den Vogel in ständiger Reihenfolge. Die Festlegung der Reihenfolge der Schützen erfolgt durch Auslosung nach Abschluss der Anmeldung. Wer nach zweimaligem Aufruf zum Schießen nicht antritt, wird von der weiteren Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen. Wertung Kreisschützenkönig bzw. Kreisjungschützenkönig ist, wer den letzten Rest des Vogels abschießt. Schießgebühr Für die Teilnahme an den Schießdurchgängen ist ein Beitrag von 5,00 Euro je Teilnehmer zu entrichten. Der Kreisvorstand |