Kreisschützenfest · Schießordnung



Schießordnung für das Vogelschießen der Jungschützenkönige und der Schützenkönige des Kreisschützenbundes Brilon e.V. anlässlich des Kreisschützenfestes

Standaufsicht

Der amtierende Kreisschießmeister und die Schießaufsicht des ausrichtenden Vereins sind für den ordnungsgemäßen Ablauf des Schießens verantwortlich.

Gewehre und Munition

Der Ausrichter stellt die für den Vogelschießstand zugelassenen Gewehre und die entspechende Munition, damit unter gleichen Voraussetzungen geschossen wird.

Anschlagart

Stehend aufgelegt in den vorgeschriebenen Gewehrhalterungen.

Schießberechtigung

Zum Schießen sind nur die amtierenden Jungschützenkönige oder Schützenkönige, (keine Vizekönige oder Stellvertreter), berechtigt, wobei das Mindestalter der Jungschützenkönige 16 Jahre und das Höchstalter 23 Jahre beträgt.
Werden andere als in § 27 Abs. 3, Ziff. 2. des Waffengesetzes aufgeführte Schusswaffen verwendet, dürfen nur volljährige (ab 18 Jahren) Jungschützenkönige teilnehmen. Bei der Anmeldung zum Schießen haben Jungschützenkönige den Personalausweis vorzulegen. Minderjährige müssen die schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten einreichen.

Schusszahl

Ein Schuss auf den Vogel in ständiger Reihenfolge. Die Festlegung der Reihenfolge der Schützen erfolgt durch Auslosung nach Abschluss der Anmeldung. Wer nach zweimaligem Aufruf zum Schießen nicht antritt, wird von der weiteren Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.

Wertung

Kreisschützenkönig bzw. Kreisjungschützenkönig ist, wer den letzten Rest des Vogels abschießt.
Wer die Krone abschießt, ist Stellvertretender Kreisschützenkönig.
Falls sich bei der Durchführung des Schießens Zweifelsfragen oder Unklarheiten ergeben,entscheidet der Kreisvorstand im Einvernehmen mit der verantwortlichen Schießaufsicht.

Schießgebühr

Für die Teilnahme an den Schießdurchgängen ist ein Beitrag von 5,00 Euro je Teilnehmer zu entrichten.
Der Betrag ist bei der Anmeldung in bar zu zahlen.

Der Kreisvorstand